Die Oralchirurgie st ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik umfasst. Des Weiteren beschäftigt sich die Oralchirurgie mit dem Erkennen, der Diagnostik und Therapie von benignen (gutartigen) und malignen (bösartigen) Veränderungen und Neubildungen im Bereich der Haut und Schleimhaut des Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereiches.
Die Oralchirurgie gehört – neben der Parodontologie (Lehre vom Zahnhalteapparat), der Kieferorthopädie und dem öffentlichem Gesundheitswesen – zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige, ganztägige und hauptberufliche Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich "Fachzahnarzt für Oralchirurgie" nennen und wird auch "Oralchirurg" genannt.
Die Musterweiterbildungsordnung listet einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem: